Elterngeld / Elterngeld plus
Elterngeldrechner
Infotool Familie Mit diesem Tool können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben.
Kinderzuschlag Voraussetzungen für Kinderzuschlag Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
MobilPass Viele Menschen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) können beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt bzw. beim Landschaftsverband Rheinland einen MobilPass bekommen – und damit vergünstigte VRS-Tickets kaufen.Das gilt für Empfänger von:ALG II und Sozialgeld (SGB II)Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe zum Lebens-unterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (auch für unbegleitete minderjährige Geflüchtete)laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West Kindergeld, Kinderzuschlag Villemombler Straße 101 A 53123 Bonn Telefon 0800 4555530
Gemeindenahe Sozialberatung Swisttal - Allgemeine Sozialberatung Beratung in Heimerzheim und Odendorf Sebastianusweg 5-7 B 53913 Swisttal - Heimerzheim Telefon 02254 8373115 Mobil: 0171 6460032
Bildungs- und Teilhabepaket der Gemeinde Swisttal Rathausstr. 115 C 53913 Swisttal - Ludendorf Telefon 02255 309513
swisttal.frühehilfen.info 2023/03/29 16:18:43.143 GMT+2