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Soziale Hilfen
SH3: Finanzielle Hilfen
Kinderzuschlag
Voraussetzungen für Kinderzuschlag
Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Homepage:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
swisttal.frühehilfen.info 2024/04/24 11:06:12.360591 UTC
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