Kinderzuschlag
Voraussetzungen für Kinderzuschlag
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht
verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft.
- Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
- Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie
zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld
erhalten würden.
Homepage: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer